Mesorat%20hashas zu Eduyot 2:5
שְׁלֹשָׁה דְבָרִים אָמְרוּ לִפְנֵי רַבִּי יִשְׁמָעֵאל, וְלֹא אָמַר בָּהֶם לֹא אִסּוּר וְהֶתֵּר, וּפֵרְשָׁן רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ בֶּן מַתְיָא. הַמֵּפִיס מֻרְסָא בְּשַׁבָּת, אִם לַעֲשׂוֹת לָהּ פֶּה, חַיָּב, וְאִם לְהוֹצִיא מִמֶּנָּה לֵחָה, פָּטוּר. וְעַל הַצָּד נָחָשׁ בַּשַּׁבָּת, אִם מִתְעַסֵּק שֶׁלֹּא יִשְּׁכֶנּוּ, פָּטוּר, וְאִם לִרְפוּאָה, חַיָּב. וְעַל לְפָסִין אִירוֹנִיּוֹת, שֶׁהֵם טְהוֹרוֹת בְּאֹהֶל הַמֵּת וּטְמֵאוֹת בְּמַשָּׂא הַזָּב. רַבִּי אֶלְעָזָר בֶּן צָדוֹק אוֹמֵר, אַף בְּמַשָּׂא הַזָּב, טְהוֹרוֹת, מִפְּנֵי שֶׁלֹּא נִגְמְרָה מְלַאכְתָּן:
Vor R. Yishmael wurden drei Fragen gestellt, und er regierte nicht "verboten" oder "erlaubt", und R. Yehoshua b. Matiya erläuterte sie [dh wann, haftbar; und wann, nicht haftbar]: Punktieren eines Abszesses am Sabbat—wenn er eine Öffnung dafür machen will, haftet er [für "boneh" ("Gebäude")]; und wenn er Eiter daraus entfernen soll, haftet er nicht. [Denn es ist "eine Arbeit, die nicht um ihrer selbst willen benötigt wird" (die Arbeit ist die Öffnung.) Und dies (Abszess) erfordert von nun an keine Öffnung mehr, so dass nur ein rabbinischer Aussteller erhält, der aufgrund der Schmerzfaktor wurde nicht verordnet. Er haftet daher nicht und es ist erlaubt.]
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